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10 Fragen - 4. Welche Sprache wird in Betrieben und Krankenhäusern gesprochen ?

4. Welche Sprache wird in Betrieben und Krankenhäusern gesprochen?

Betriebe dürfen in ihren externen Kontakten die Sprache benutzen, die sie möchten. Nur der Sprachgebrauch innerhalb des Betriebes und in offiziellen Dokumenten ist gesetzlich geregelt. Hier gilt die Regionssprache als die offizielle Sprache, obwohl es zulässig ist, Übersetzungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist manchmal sogar zwingend vorgeschrieben.   Auch Krankenhäuser haben die freie Sprachenwahl.  Nur in Brüssel müssen die öffentlichen Krankenhäuser die Patienten sowohl auf Niederländisch als auch auf Französisch anreden können. Die Notfalldienste aller Brüsseler Krankenhäuser müssen zweisprachig sein.   

'Im Betriebsleben in Flandern ist der Sprachgebrauch frei.'

BETRIEBE IN FLANDERN

Im Betriebsleben in Flandern ist der Sprachgebrauch frei.  Betriebe und ihre Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich die Sprache benutzen, die sie möchten, auch bei ihrer externen Kommunikation.  Es gibt nur eine Regelung für offizielle Dokumente und für den Sprachgebrauch innerhalb des Unternehmens.  Auch nicht-kommerzielle Unternehmen unterliegen dieser Regelung.  Für Betriebe in Flandern bedeutet dies, dass nicht nur schriftliche und mündliche Mitteilungen des Betriebes an die Arbeitnehmer, sondern auch Anleitungen und Warnschilder im Betrieb auf Niederländisch abgefasst sein müssen. Das gilt ebenso für offizielle Dokumente, wie Rechnungen, Lohnzettel und Arbeitsverträge. Diese Dokumente dürfen aber übersetzt werden, wobei die niederländische Fassung die einzig amtliche bleibt.

Was die übrige Kommunikation eines Betriebes anbetrifft, wird nichts festgelegt.  Diese Kommunikation darf sowohl mündlich als auch schriftlich in anderen Sprachen erfolgen.  Ein Betrieb darf also Briefe auf Deutsch schicken oder Kunden auf Portugiesisch empfangen.  Ein Betrieb kann Arbeitnehmer sogar dazu verpflichten, eine andere Sprache zu verwenden. Auch Gespräche zwischen Arbeitnehmern brauchen nicht unbedingt auf Niederländisch zu erfolgen, solange es keine hierarchische Beziehung gibt.  Ein Chef muss seinem Untergebenen genau genommen auf Niederländisch ansprechen, umgekehrt ist das nicht erforderlich. 

Auch in der Werbung gilt die Freiheit des Sprachgebrauchs, sofern es sich um Werbung von Privatunternehmen handelt.  Werbeprospekte und Plakate dürfen in anderen Sprachen abgefasst werden, sogar wenn die Plakate auf offiziellen Schildern, in Bahnhöfen, oder in Wartehäuschen an Bushaltestellen oder Straßenbahnen geklebt werden. Die Einwohner der Flämischen Region und die Flämischen Behörden schätzen es, wenn nur das Niederländische für Werbematerial verwendet wird, als eine Äußerung des Respekts gegenüber der Region. Eine Frage des respektvollen Umgangs mit der Sprache der Region. 

Anders ist es bei Werbung, die von einer offiziellen Instanz ausgeht. Behördliche Anzeigen, Faltblätter, Rundfunk- und Fernsehspots in Flandern müssen zwingen in niederländischer Sprache sein.

BETRIEBE IN BRÜSSEL UND IN DEN FAZILITÄTENGEMEINDEN

In Brüssel und in den Fazilitätengemeinden gelten andere Regeln. Diese Regeln können folgendermaβen zusammengefasst werden:

  • Nur kommerzielle Betriebe unterliegen der Sprachregelung, gemeinnützige Organisationen nicht.
  • Für die offiziellen Dokumente können Betriebe in Brüssel zwischen Niederländisch und Französisch wählen.  Diese Dokumente dürfen auch in beiden Sprachen verfasst sein. In den Fazilitätengemeinden wird in den Betrieben Niederländisch gesprochen.
  • In der schriftlichen Kommunikation mit dem Personal müssen Betriebe, die sich in Brüssel niedergelassen haben, Niederländisch oder Französisch verwenden, je nach der Sprache des Arbeitnehmers.  Zweisprachige Lohnzettel sind nicht zulässig. In den Fazilitätengemeinden wird in den Betrieben Niederländisch verwendet. Übersetzungen sind möglich.
  • Für die mündliche Kommunikation mit dem Personal gibt es keine Regeln.

STELLENANGEBOTE UND BEWERBUNGSGESPRÄCHE

Für Stellenangebote gelten keine Sprachregeln. Stellenangebote auf Französisch oder Englisch sind perfekt möglich. Ein Stellenangebot wird nicht als eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrachtet, wodurch keine Einschränkungen auferlegt werden können.

Das gilt nicht für ein Bewerbungsgespräch. In diesem Fall handelt es sich um eine soziale Beziehung. Genau genommen müssen Bewerbungsgespräche in Flandern auf Niederländisch erfolgen, obwohl ein Arbeitgeber immer prüfen kann, ob ein Bewerber auch andere Sprachen spricht.

Für Betriebe oder öffentliche Einrichtungen, die im Auftrag der Behörden arbeiten, gilt die amtliche Sprachengesetzgebung. Sie benutzen die Sprache oder Sprachen der Behörden, wobei eine örtliche Niederlassung eines öffentlichen Betriebs nur die Sprache dieses Gebiets verwenden kann. Es handelt sich unter anderem um die öffentliche Transportgesellschaft De Lijn (Niederländisch), die NMBS/SNCB (Niederländisch- Französisch-Deutsch), die MIVB/STIB (Brüsseler Transportgesellschaft) (Niederländisch-Französisch), BPost (Niederländisch-Französisch-Deutsch), Kind & Gezin („Kind & Familie“) (Niederländisch), Belgacom (Niederländisch- Französisch-Deutsch). Die zentrale Dienstleistung dieser Betriebe unterliegt der Sprachregelung der Behörden, denen man untersteht. Das Postamt in Overijse darf nur Niederländisch verwenden, aber die flämische öffentliche Transportgesellschaft De Lijn muss in Brüssel auch Französisch verwenden.

KRANKENHAÜSER

Krankenhäuser und Altenheime sind nicht gesetzlich verpflichtet, Patienten in ihrer eigenen Sprache anzusprechen.  Auch in Brüssel gilt diese Vorschrift nicht  für private Krankenhäuser und Universitätskliniken. Für öffentliche Krankenhäuser (ÖSHZ-Krankenhäuser) gibt es eine andere Regelung. Alle öffentlichen Krankenhäuser in Brüssel müssen Patienten sowohl auf Niederländisch als auch auf Französisch betreuen und die Abfassung sämtlicher Dokumente sowie den gesamten Schriftverkehr in beiden Sprachen gewährleisten können.  Dieselbe Regelung gilt auch für  Altenheime.  Die Brüsseler Privataltenheime sind im Gegensatz zu den öffentlichen Altenheimen nicht gesetzlich verpflichtet, die niederländische Sprache zu verwenden.

Bei den Notfalldiensten ist die Regelung strenger.  Alle Brüsseler Notfalldienste, auch die der Privatkrankenhäuser, müssen eine zweisprachige Dienstleistung garantieren.  Jeder Brüsseler Notfalldienst muss Ihnen also auf Niederländisch und auf Französisch weiterhelfen können.